PDF oder Foto. Die Prüfung ist kostenlos.
Verschlüsselte Übertragung. Deine Originaldokumente löschen wir 30 Tage nach Abschluss deines Falls. Die erkannten Werte und Schreiben bewahren wir drei Jahre als Nachweis auf.
Das dauert bis zu 3 Minuten. Mach dir ruhig einen Kaffee.
Wir haben sie aus deinen Unterlagen gelesen. Alles Weitere rechnen wir damit. Ist etwas falsch, korrigiere es direkt im Feld.
Außerdem haben wir 11 Kostenpositionen erkannt. Die siehst du im Ergebnis, jeweils mit dem Ausschnitt aus deiner Abrechnung.
Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten eigene Abrechnungsregeln. Unsere Prüfregeln passen darauf nicht, deshalb würden wir dir womöglich falsche Fehler zeigen.
Das heißt nicht, dass deine Abrechnung sicher fehlerfrei ist, sondern dass wir nach unseren Regeln nichts belegen können. Dir entstehen keine Kosten.
Deine nächste Abrechnung muss bis 31.12.2026 bei dir sein. Wir erinnern dich, wenn sie fällig ist, und sagen dir, wenn dein Vermieter die Frist verpasst. Kostenlos.
Das ist die Summe der beanstandeten Positionen, keine Zusage über das Ergebnis. Was davon an dich geht, entscheidet sich bei den Verhandlungen mit dem Vermieter.
Diese Kostenarten sind per Gesetz nicht umlagefähig. Zu jedem Punkt siehst du den Ausschnitt aus deiner Abrechnung, aus dem wir ihn gelesen haben.
Hier lässt sich aus der Abrechnung allein nichts beweisen. Das Schreiben fragt nach Erläuterung und Belegeinsicht, statt etwas zu behaupten. Welche Positionen das sind, siehst du nach der Bestellung.
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14 Tage Widerrufsrecht. Belegt dein Vermieter, dass ein eindeutiger Befund falsch war, bekommst du dein Geld zurück.
Wir verschicken das Schreiben in deinem Namen per E-Mail. Antworten deines Vermieters kommen bei uns an, du bekommst jede davon in Kopie.
SSL-verschlüsselt. 14 Tage Widerrufsrecht.
Zwei Dinge können jetzt passieren, und beide sind gut für dich: Er antwortet und korrigiert. Oder er antwortet nicht — dann musst du die Nachzahlung vorerst nicht zahlen, solange er dir die Belegeinsicht schuldig bleibt.
Zahl die Nachzahlung nicht, bevor die Belegeinsicht gewährt ist. Wer zahlt, kann das Geld später nicht allein deshalb zurückfordern, weil ihm die Belege verweigert wurden. Deine Miete zahlst du dagegen ganz normal weiter — sonst riskierst du eine Kündigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihre Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, zugegangen am 12.08.2026, erhebe ich hiermit fristgerecht Einwendungen nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB. Sie betreffen die folgenden Positionen.
Soweit es sich bei den Positionen „Verwaltungskosten" (120,00 €) und „Kontoführungsgebühren" (35,00 €) um Kosten der Verwaltung handelt, zählen sie nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht zu den Betriebskosten und sind nicht umlagefähig. Soweit die „Instandhaltungspauschale" (85,00 €) Kosten der Instandhaltung oder Instandsetzung abdeckt, gilt nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV dasselbe. Ich bitte Sie, diese Positionen aus der Abrechnung zu nehmen und mir eine korrigierte Abrechnung zu übersenden, oder mir andernfalls zu erläutern, welche umlagefähigen Kosten sich dahinter verbergen.
Die Position „Wasser / Abwasser" (Anteil 40,00 €) wurde nach Wohnfläche verteilt. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Wohnung über einen eigenen Zähler verfügt und aus welchem Grund gegebenenfalls nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. Zur Position „Hausmeisterdienst" (Anteil 60,00 €) bitte ich um Erläuterung, welche Leistungen darin enthalten sind und ob Instandsetzungsanteile enthalten sind.
Zur Prüfung beider Positionen mache ich mein Recht auf Belegeinsicht geltend. Es umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die zugrundeliegenden Verträge und die Zahlungsnachweise. Bitte gewähren Sie mir die Einsicht bis zum {{ deadline }}.
Bis die Belegeinsicht gewährt ist, mache ich hinsichtlich der geforderten Nachzahlung von einem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch. Die laufende Miete zahle ich davon unberührt weiter.
Mit freundlichen Grüßen